
Darf man Böses tun, um Gutes zu erreichen ?
Darf ein [Recht]-Staat davon profitieren wenn Verdächtige gefoltert werden?
Man kann den Eindruck gewinnen, einige Vertreter unserer Regierungsparteien finden die Frage absurd. SPD-Außenminister Frank-Walter Steinmeier, der CDU-Politiker Ruprecht Polenz, sein Parteifreund Eckart von Klaeden und der sozialdemokratische Abgeordnete Olaf Scholz und Dieter Wiefelspütz verteidigten - neben anderen - die Vernehmung von Gefangenen in Syrien und in dem US-Sondergefängnis Guantánamo durch deutsche Sicherheitsbehörden.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble bekräftigte in mehreren Interviews seine Ansicht, es sei "völlig unverantwortlich", Informationen nicht zu verwerten, bei denen man nicht sicher sei, "ob sie unter rechtsstaatlichen Bedingungen gewonnen wurden". Den entsprechenden Handlungsspielraum deutscher Geheimdienste will er nicht einschränken. Mehr noch: Im Zweifel solle "für" die Zusammenarbeit mit anderen Nachrichtendiensten entschieden werden.
Was Folter betreffe, müsse allerdings "die rote Linie" eingehalten werden.
Was meint Schäuble mit roter Linie? Dass die deutsche Bundesregierung und die sie tragenden Parteien gegen Folter sind - es sei denn, sie erwiese sich als nützlich?
Kaum eine andere rechtsstaatliche Vorschrift ist lückenloser in unserem Recht verankert wie das Folterverbot. Wer die Möglichkeit der Folter erwägt, begibt sich auf einen Weg, der außerhalb des Grundgesetzes endet. In Deutschland sind die Unantastbarkeit der Würde des Menschen und das Bekenntnis zu den Menschenrechten als oberste Werte in Artikel 1 des Grundgesetzes festgeschrieben. Auch viele internationale Verträge und Abkommen schreiben aus gutem Grund das Folterverbot fest. Unter anderem die UN-Anti-Folter-Konvention, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die Menschenrechtskonvention des Europarates und das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe.

Leider hat Herr Schäuble in letzter Zeit immer wieder viele Ideen aufgegriffen obwohl er weiss, dass das BVerfG derartige Vorhaben sofort als gesetzes- und verfassungswidrig beurteilen muss.
Sei es der Einsatz der Bundeswehr im Innern, sei es die Vorratsdatenspeicherung oder die erneuten Rasterfahndungsideen - ganz zu schweigen von seiner Idee, den
"Quasi-Verteidigungsfall" auszurufen, um ein Flugzeug abschießen zu können.
"Ich kenne und respektiere die Rechtssprechung des BVerfG [...]. ABER..." - das heisst - machen wir uns nichts vor - dass er dem Verfassungsgericht die Kompetenz, darüber zu entscheiden, abspricht.
Das ist ein Novum in der Politik der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, welches mit Sorge gesehen werden muss.
Um Schaden für unser Land abzuwehren, sollten wir unseren Innenminister entweder zur Räson rufen oder ihn in die Wüste schicken und durch einen Menschen ersetzen, der die Sicherheit in unserem Lande durch Maßnahmen sicherstellen kann, die unserem Verfassungswesen entsprechen.
Die Gründungsväter unserer Republik haben sich viele Gedanken über unsere Staatsform gemacht: wir dürfen nicht aufgrund vermeintlich schneller Lösungen unsere Verfassung durch zahlreiche Einzelmaßnahmen zu einer anderen Verfassung mit anderen Werten machen. Dies führte in letzter Konsequenz auch zu einer anderen Republik - weniger Individualrechte, weniger Rechtssicherheit und größere Mißbrauchsgefahr inklusive.
Wehret den Anfängen !
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